Gesetze / Hebammengesetz HebG § 23 Abschluss des Studiums Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 10.01.2020 Bund Das Hebammenstudium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab.