Gesetze / Hebammengesetz

HebG

§ 23 Abschluss des Studiums

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 10.01.2020

Bund

Das Hebammenstudium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab.

←§ 22 →§ 24